Was ist das Bürgergeld?


Das neue Bürgergeld-Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird in zwei Schritten umgesetzt.

Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats und soll ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Das Bürgergeld-Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Die Jobcenter können hierzu beraten. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. In Vergleich dazu werden beim Bürgergeld die Regelbedarfe erhöht, auch aufgrund der aktuellen Lage.

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Oder hier auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesagentur für Arbeit