Ziel der Bundesregierung ist es, den CO₂-Verbrauch im Gebäudebereich zu senken und sowohl die klimapolitischen Ziele als auch die Unabhängigkeit von Importen fossiler Energie zu erreichen.
Am 1. Januar 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Gesetz zur Wärmeplanung in Kraft. Ab 2024 soll der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend sein. Bis 2045 soll die Wärmeenergie vollständig aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden.
Was steht im Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, hat u.a. den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen hin zu erneuerbaren Energieformen zum Ziel.
Müssen ab 2024 alle Heizungen getauscht werden?
Nein. Die Regeln gelten vor allem für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben und repariert werden. Nur wenn die Heizung nicht mehr repariert, sondern getauscht werden muss, soll eine Heizung eingebaut werden, die Erneuerbare Energie nutzt. Die Bundesregierung verspricht den Eigentümer*innen pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?
Ab 2024 sollen neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent regenerativer Energien vorweisen. Aktuell gibt es hierfür folgende technische Möglichkeiten:
- Anschluss an ein (Fern)-Wärmenetz
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Heizung auf Basis von Solarthermie
- Hybrid-Heizung
- Holzheizung
Was gilt zukünftig im Neubau?
Das GEG soll ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten gelten, die in Neubaugebieten entstehen. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Was gilt zukünftig im Bestand?
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, also auch in Potsdam, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. Die Frist soll die Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die kommunale Wärmeplanung ermöglichen. Sollte die Wärmeplanung vor dem 30. Juni 2026 fertiggestellt bzw. sollten die Ausweisungen über Gebiete zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes getroffen worden sein, wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien schon dann verbindlich.
Was ist die Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung nimmt Kommunen und Energieversorger in die Pflicht. Dabei gilt es zu beantworten, wie die vorhandene Wärmeversorgung zukünftig auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Wärmenetzbetreiber werden von der Bundesregierung zur Dekarbonisierung ihrer Netze aufgefordert.
Was ist Teil der Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung besteht aus einer Bestands- und einer Potentialanalyse.
1. Bestandsanalyse
In der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf und die Energieträger (z. B. Gas) ermittelt. Zudem werden alle Anlagen erfasst, die Wärme erzeugen.
2. Potentialanalyse
Die Potentialanalyse überprüft die Erzeugung von erneuerbaren Energieformen, wie zum Beispiel Geothermie, Solarthermie, grüner Wasserstoff oder Abwärme. Darauf aufbauend werden Szenarien entwickelt und festgelegt, wie die Wärmeversorgung in den Jahren 2030, 2035 und 2040 in den einzelnen Stadtteilen aussehen soll.
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Welchen Zusammenhang haben Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG sieht verschiedene Erfüllungsoptionen vor. Eine davon ist der Anschluss an ein Wärmenetz. Daher auch die Verknüpfungen zur Wärmeplanung.
Kommunale Wärmeplanung in Potsdam
Die Stadt Potsdam hat bereits mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. In einer ersten Phase werden die Bestandsdaten erfasst. Ab Frühjahr 2024 soll im zweiten Schritt ein externes Gutachten erstellt werden, das die Verbrauchsentwicklung in Hinblick auf die Ziele der Dekarbonisierung einschätzt und davon Maßnahmen ableitet.
Gleichzeitig arbeitet die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) als städtischer Energieversorger an der Dekarbonisierung der Netze.
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