Habe ich Anspruch auf Wohngeld?


Berechtigt sind alle, die Wohnraum mieten und selbst nutzen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Berechtigt sind alle, die Wohnraum mieten und selbst nutzen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld unterstützt Sie bei ihren Wohnkosten.

Dies gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieter*in einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch für jeden, der die Voraussetzungen erfüllt. Zu beachten ist, dass Empfänger*innen bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende (Alg II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Berechtigt sind Personen, die Wohnraum mieten und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Sie erhalten dann einen Mietzuschuss.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete ab. Dabei gilt: Je höher die Miete, desto höher das Wohngeld. Und: Je höher das Einkommen, desto niedriger das Wohngeld.

Hier kann mit ein paar Klicks in wenigen Minuten prüfen, ob man berechtigt ist, Wohngeld zu erhalten: Wohngeldrechner 2023 (und 2022) ▷ Wohngeld online berechnen.

Wo beantrage ich in Potsdam Wohngeld?

Wohngeld muss beantragt werden. Formulare hierfür erhalten Sie bei der Potsdamer Wohngeldbehörde.

Antragsformulare erhalten Sie hier und im Bürgerservicecenter der Stadt Potsdam.

Der Wohngeldantrag kann per E-Mail unter Wohngeld@Rathaus.Potsdam.com sowie per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Wohngeldbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam