Der angepasste Betrag soll für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein.
Die neuen Vorauszahlungen ergeben sich aus den abgerechneten Gesamtkosten zuzüglich bereits erkennbarer Preissteigerungen für das nächste Jahr. Der angepasste Betrag der Vorauszahlungen soll letztendlich auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit eventuelle Nachzahlungen verhindern bzw. verringern.
Werden die Betriebskostenvorauszahlungen trotz Preisbremsen in 2023 angepasst?
Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) versendet derzeit die Jahresabschlussrechnungen des vergangenen Jahres. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme sollen laut Gesetzgeber ab dem 1. März 2023 in unterschiedlicher Ausprägung rückwirkend zum 1. Januar 2023 wirksam werden. Die Höhe der Anpassung im Jahr 2023 hängt von den übermittelten Informationen durch die EWP ab. Mieter*innen werden in Kenntnis gesetzt, sobald die Informationen vorliegen.
Mit der nächsten Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden Ihre Vorauszahlungen auf der Basis der uns bekannten Kostenentwicklungen und Unterstützungspakete der Bundesregierung angepasst. Ihr individueller Verbrauch des Vorjahres wird hier berücksichtigt.