Die Bundesregierung hat die Wohngeldreform, die Gaspreisdeckelung und die Strompreisbremse beschlossen.
Was ist die Wohngeldreform?
Am 28. September hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterstützt Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Bis zu zwei Millionen Menschen statt bisher 600.000 sollen ab 2023 Anspruch auf Wohngeld haben. Etwa 3,7 Milliarden Euro sollen dafür fließen.
Unter anderem wurde die Einkommensgrenze deutlich erhöht. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Zudem sollen Wohngeldempfänger einen Heizkostenzuschuss erhalten.
Das Gesetz soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Es gilt der Monat der Antragsstellung. Umso früher Sie Wohngeld beantragen, desto besser. Sie wissen nicht, ob Sie Anrecht auf das neue Wohngeld haben?
Was bringt die Gaspreisdeckelung?
Im kommenden Jahr soll der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt werden – ab Januar für die Industrie, für Privatkunden ab März, rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Vorgesehen ist, dass für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ein gedeckelter Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gelte, für alles darüber der Vertragspreis. Bei Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde gelten. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Hier finden Sie die Mieter*innen-Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz als Download (PDF).
Was ist die Dezemberhilfe und wer bekommt sie?
Die sogenannte Dezemberhilfe ist eine einmalige Entlastung bei den Kosten für Erdgas und Fernwärme. Diese wurde von der Bundesregierung im November beschlossen.
Rund 90 Prozent der Wohnungen der ProPotsdam werden mit Fernwärme versorgt. Der Entlastungsbetrag für Fernwärme beträgt 120 Prozent des Betrags der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.
Der Entlastungsbetrag für Gas berechnet sich aus dem Arbeitspreis (Stand 1. Dezember 2022) multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Das entspricht in der Regel einem Monatsverbrauch des Vorjahres.
Zentral versorgte Mieter*innen, also jene, die ihre Wärme vom Vermieter beziehen und eine jährliche Heizkostenabrechnung erhalten, erreicht die Entlastung erst mit der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2022, also spätestens Ende 2023. In der Abrechnung wird die Entlastung der/dem jeweiligen Mieter*in gutgeschrieben und auf eine etwaige Nachzahlung oder Gutschrift angerechnet.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an unseren Mieterservice unter www.propotsdam.de/allgemeines/kontakt/ oder mieterservice@propotsdam.de.
Was bringt mir die Strompreisbremse?
Haushalte und kleinere Firmen sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse mit einem Strompreis von maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für ein Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose entlastet werden. Sparen lohnt sich!
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Was muss ich tun, um durch die Preisbremsen entlastet zu werden?
Nichts, Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung der ProPotsdam.
Wie lange gilt die Gaspreisbremse?
Die Gaspreisbremse galt bis zum 30. Dezember 2023.