Energieeinsparverordnung, was ist das?

Unabhängiger von russischen Gas-Importen zu werden – das ist das Ziel der Bundesregierung.

Um das zu erreichen hat das Kabinett im vergangenen August die Energieeinsparverordnung beschlossen. Sie regelt den Umgang mit energetischen Ressourcen im öffentlichen und privaten Bereich. Die Verordnung beinhaltet konkrete Vorgaben zur Energieeinsparung für die aktuelle und die nächste Heizperiode.

Was bedeutet die Energieeinsparverordnung für Mieter*innen?

Mieter*innen haben laut der Verordnung mehr Spielraum, um Energie einzusparen. Sie müssen sich für die Dauer der Maßnahmen nicht an eventuell im Mietvertrag festgelegte Mindestraumtemperaturen halten. Bitte beachten: Wenn die Mindesttemperaturen in Wohnräumen nicht eingehalten werden, droht Schimmelbildung. Deshalb ist korrektes Lüften in diesem Fall besonders wichtig.

 Gas- und Wärmelieferanten sind verpflichtet, ihre Kunden über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, über die Auswirkungen der aktuellen und möglicherweise noch kommenden Energiepreissteigerungen und über mögliche Einsparpotenziale zu informieren. Eigentümer von Wohngebäuden, deren Wohngebäude leitungsgebunden mit Gas oder Wärme beliefert werden, müssen den Mieter*innen diese Informationen weiterleiten. ProPotsdam-Mieter*innen erhalten diese Informationen über die ProPotsdam-App.

Gasherd
Foto: Symbolbild Pixabay
Verteilerkästen, Zähler, Heizung & Übergangsstationen
Foto: Adam Sevens

Was bedeutet die Energieeinsparverordnung für öffentliche Gebäude?

In öffentlichen Nichtwohngebäuden darf derzeit eine Lufttemperaturhöchstgrenze von vorübergehend 19 Grad in Büros nicht überschritten werden. Zuvor lag die bisher empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Ausgenommen sind z.B. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kindertagesstätten. Auch die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern sowie Leuchtreklamen ist durch die Energieeinsparverordnung geregelt.

Die vollständige Verordnung können Sie hier abrufen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz