Ab 2024 haben mehr Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch auf einen WBSplus.
Was ist ein WBS?
WBS-Inhaber*innen können sich auf Wohnungen bewerben, die mietpreis- und belegungsgebunden sind (sogenannte Sozialwohnungen). Mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen wurden in der Regel durch Programme der Wohnraumförderung gebaut, saniert oder modernisiert. Mit dem WBS können Personen gegenüber Vermieter*innen nachweisen, dass sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.
Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsschein (WBS) im Land Brandenburg erhöht. Mehr Potsdamer*innen können ab sofort einen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Hier geht es zum WBSplus-Rechner.
Welche neuen Einkommensgrenzen gibt es?
Das Gesetz sieht eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen vor. Aktuell beträgt die Anhebung 18 Prozent. Lag bisher die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei 15.600 Euro, so liegt sie ab dem 1. Januar 2024 bei 18.500 Euro. Es ist die erste Anpassung der Einkommensgrenzen seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes im Jahre 2019.
Die neuen Einkommensgrenzen gestalten sich wie folgt:
für einen Einpersonenhaushalt: 18.500 €
für einen Zweipersonenhaushalt: 26.000 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 5.800 €
zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs.1-5 Einkommenssteuergesetz: 2.000 €
Was ist der Unterschied zwischen WBS und WBSplus?
Übersteigt das Einkommen die WBS-Grenze, können Personen oder Haushalte mit einem Einkommen bis zu 40 Prozent über den jeweiligen Bemessungsgrenzen einen WBSplus (+40) beantragen. Mit der neu etablierten dritten Einkommensgrenze, dem sogenannten WBS+60, erhalten nun auch Haushalte mit mittleren Einkommen Zugang zu geförderten Wohnungen.
Maßgeblich für eine Bezugsberechtigung in allen drei WBS-Gruppen ist das gesamte Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Arbeitnehmerpauschale von 30 Prozent und den pauschalen Werbungskosen von 1.230 Euro.
Die Besonderheit in Potsdam ist, dass die ProPotsdam schon in diesem Jahr Wohnraum für die neue WBS+60-Berechtigtengruppe bereitstellen wird. Dadurch können WBS-, WBS+40- und WBS+60-Berechtigte schnell und effektiv unterstützet werden. Der zwischen Landeshauptstadt Potsdam und ProPotsdam vereinbarte Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt sieht eine Bereitstellung von 600 WBS-Wohnungen pro Jahr durch die ProPotsdam vor, die nun auch für Potsdamer WBS+60-Inhaber*innen zugänglich sind.
Habe ich das Recht auf einen WBSplus?
Könnte sein. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von etwa 66.560 € (unter Anrechnung diverser Abschläge) ein Anrecht auf einen WBSplus haben, ebenso Alleinerziehende, die bei der Berechnung des jährlichen Einkommens auf 44.800 € kommen.
Hier geht es zum WBSplus-Rechner.
Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?
Die Stadtverwaltung Potsdam bietet die Beratung zur Bezugsberechtigung der genannten WBS-Einkommensgruppen für interessierte Bürger*innen in der Wohnberatung (im Erdgeschoss der Wilhelmgalerie am Platz der Einheit) sowie auf der Internetseite der Landeshauptstadt an.
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