Was ist Wohngeld plus?


Ab 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Ab 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld.

Das neue „Wohngeld Plus“ löst die bis Ende 2022 geltenden Regelungen zum Thema Wohngeld ab. Seit Anfang des Jahres 2023 ist das Wohngeld nun deutlich höher, es hat sich sogar im Vergleich zum vergangenen Jahr verdoppelt.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Wozu ist Wohngeld da?

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen.


Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?

Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Quelle: Die Bundesregierung