Sind Balkonkraftwerke gestattet?

Was sich hinter dem Begriff verbirgt und was erlaubt ist.

Dürfen Mieter*innen der ProPotsdam ein Balkonkraftwerk anbringen?

Beim Thema Balkonkraftwerk müssen sich die ProPotsdam und die Mieter*innen generell an die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für Verkehrssicherheit für Wohngebäude halten. Die ProPotsdam optimiert derzeit die Gestattungsvereinbarungen im Sinne der eigenen Mieter*innen. Anfang Januar ist die erste genehmigte Mini-Photovoltaikanlage in Potsdam-West angeschlossen worden.

Zu beachten ist, dass in unsanierten Bestandsgebäuden keine Anlagen angeschlossen werden dürfen. Außerdem darf es keine Einschränkungen durch den Denkmalschutz geben.

Interessierte Mieter*innen der ProPotsdam könnten über mieterservice@propotsdam.de eine Anfrage stellen.

Nahaufnahme Solarzelle mit Sonnenstrahlen
Foto: Pixabay/Bruno Germany

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist ein Photovoltaikmodul, welches über einen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) für die Steckdose oder zugelassenen Spezialstecker für / mit entsprechender Spezial-Steckdose sowie einen integrierten Wechselrichter verfügt. Haushalte, die einen Balkon oder eine Terrasse besitzen, können mit dieser kleinen Solaranlage für den Balkon Strom für den eigenen Bedarf beziehen. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Mitte März war Außenministerin Annalena Baerbock in ihrer Rolle als Bundestagsabgeordnete zu Gast bei der ProPotsdam, um sich speziell über die Themen Balkonkraftwerke und Wohnungsneubau mit Grüner Wärme in der Heinrich-Mann-Allee zu informieren.

vier Personen an einem Konferenztisch
Jessica Beulshausen