Anträge, sei es Wohngeld, Elterngeld oder andere Sozialleistungen, können aktuell nur per Post eingereicht werden.
Anträge, sei es Wohngeld, Elterngeld oder andere Sozialleistungen, können derzeit nur per Post eingereicht werden. Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an die zuständige Fachstelle beziehungsweise werfen Sie die Anträge mit Umschlag im Postkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, ein.
Der Postkasten ist blaugrau und steht rechts vor dem Haupteingang. Auf dem Postkasten steht „Stadtverwaltung Potsdam und Kommunaler Immobilienservice“ und er wird regelmäßig geleert.

Sie haben eine E-Mail geschrieben und Sozialleistungen (Wohngeld, Hilfe zur Pflege, Bafög etc) beantragt und fragen sich nun, ob die Antragstellung rückwirkend gilt, auch wenn die E-Mail mit dem Antrag nicht angekommen ist?
Bürgerinnen und Bürger, welche seit dem 29. Dezember 2022 Anträge auf soziale Leistungen via Mail bzw. online gestellt haben, werden gebeten, den Nachweis über die Antragstellung (Ausgangsmail, ggf. Fehlermeldung) abzuspeichern und vorzuhalten.
Bitte übermitteln Sie Ihren Antrag nochmals auf postalischem Wege und legen Sie den o.g. Nachweis der ursprünglichen Antragstellung bei. Für die Antragstellung gilt somit dann das Datum der erstmaligen (online-)Antragstellung.
Die Auszahlung von Sozialleistungen ist über die Stadtkasse ist, die Zahlungen erfolgen termingerecht.