Wohngeld


Berechtigt sind Personen, die Wohnraum mieten und selbst nutzen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Sie erhalten dann einen Mietzuschuss. Aber auch Eigentümer*innen können für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld beziehen, als sogenannter Lastenzuschuss.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete ab. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto niedriger das Wohngeld, und je höher die Miete, desto höher das Wohngeld.

Am 28. September hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterstützt Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Bis zu zwei Millionen Menschen statt bisher 600.000 sollen ab 2023 Anspruch auf Wohngeld haben. Etwa 3,7 Milliarden Euro sollen dafür fließen.

Unter anderem wurde die Einkommensgrenze deutlich erhöht. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Zudem sollen Wohngeldempfänger einen Heizkostenzuschuss erhalten.

Das Gesetz soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Einen eventuellen Wohngeldanspruch kann man hier errechnen.

Wohngeld muss beantragt werden. Formulare hierfür erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde. In Potsdam ist die Wohngeldbehörde hier zu finden.