Ziel ist es, die Kosten fair zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.
Am 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten. Ziel der Bestimmung ist es, die CO2-Kosten fair zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen.
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Der Preis pro Tonne CO2 liegt aktuell bei 30 Euro. Bis 2025 soll dieser auf 45 Euro pro Tonne steigen. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Bislang konnten Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis komplett an ihre Mieter weitergeben. Das war nicht genug Anreiz für den Klimaschutz, fand die Bundesregierung, weshalb die Kosten nun gesplittet werden.
Wie werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Die Aufteilung der Kosten nach einem Stufenmodell soll Mieter zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen anreizen, um so Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und damit zum Klimaschutz beizutragen. Die Kostenaufteilung wird nach einem Modell vorgenommen, das auf dem Verbrauch des Gebäudes fußt. Ist die Energiebilanz des Hauses schlecht und die Mieter können kaum Energie einsparen, muss der Vermieter einen höheren Anteil des CO2-Preises zahlen. Bei einer guten bis sehr guten Energiebilanz müssen die Mieter den größeren Anteil tragen – je weniger verbraucht wird, desto weniger CO2-Kosten. Bei Gewerbeimmobilien werden die Kosten zu gleichen Anteilen auf Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Ab wann gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz?
Die Vorgaben betreffen Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023.
Ab wann bekommen die Mieterinnen und Mieter etwas vom Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit?
Das Gesetzt senkt die zu verteilenden Heizkosten für das Jahr 2023, die in 2024 abgerechnet werden.
Wie kann ich CO2 sparen?
Nützliche Tipps und Tricks zum Energiesparen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.