Wie und wann die Entlastungen durch die Energiesparbremsen bei den Mieterinnen und Mietern ankommen.
Die sogenannten Dezemberhilfen kommen Ihnen als Mieter*in in der Heizkostenabrechnung 2022 im Jahr 2023 zugute. Diese Entlastung senkt die zu verteilenden Gesamtkosten bei der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung.
Die Gaspreisbremse, die ab 1. Januar 2023 in Kraft trat, deckelt die zu verteilenden Kosten für das Jahr 2023. Diese werden dann im Jahr 2024 abgerechnet beziehungsweise für Mieterinnen und Mieter sichtbar.